Freiburg ist zur OB-Wahl aufgerufen

Für Freiburg ist Sonntag, der 22. April, ein wichtiger Tag. Ungefähr 171 000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, für acht Jahre einen neuen Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin zu wählen. Wichtig ist die Wahl vor allem deshalb, weil die Gemeindeordnung Baden-Württemberg den Oberbürgermeister mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet hat. Das Stadtoberhaupt leitet nicht nur die Verwaltung, sondern ist auch stimmberechtigtes Gemeinderatsmitglied und repräsentiert die Gemeinde nach außen.

Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Das jeweils „zuständige“ Wahllokal steht auf der Wahlbenachrichtigung, die vor drei Wochen von der Stadt verschickt wurde. Wie immer muss man zur Wahl ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mit Lichtbild) mitbringen. Liegt zusätzlich noch die Wahlbenachrichtigung vor, erleichtert dies den Ablauf im Wahllokal. Sechs Kandidierende, nämlich Monika Stein, Manfred Kröber, Martin Horn, Dieter Salomon, Anton Behringer und Stephan Wermter, stehen in dieser (ausgelosten) Reihenfolge auf dem Stimmzettel, den die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal erhalten. Die Stimmabgabe muss in der Wahlkabine erfolgen, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. Außerdem muss aus demselben Grund der Stimmzettel so gefaltet sein, dass das Votum nicht erkennbar ist.

Ergebnis liegt am Sonntag gegen 19.30 Uhr vor

Weil im Gegensatz zur Kommunalwahl nur je eine Stimme zu vergeben ist, wird die Stimmauszählung schnell ablaufen. Nach Schätzung des Wahlamts wird das Ergebnis am Sonntag schon gegen 19.30 Uhr feststehen. Alle Zwischenstände können ab 18 Uhr im Internet unter www.freiburg.de abgerufen werden. Wer bei der Auszählung live dabei sein möchte, ist eingeladen, zur Informationsveranstaltung auf den Rathausplatz zu kommen. Auf einer Videoleinwand werden dort ständig die aktuellen Auszählungsergebnisse präsentiert.

Zweiter Wahlgang ist für den 6. Mai geplant

Falls keiner der Bewerber die erforderliche absolute Mehrheit von 50 Prozent erreicht, kommt es zur Neuwahl am 6. Mai, bei der dann die einfache Mehrheit zum Sieg reicht.

Da sich bei diesem zweiten Wahlgang (rechtlich eine Neuwahl) neue Kandidatinnen oder Kandidaten bewerben und bisherige Bewerbungen zurückgezogen werden können, wird der Gemeindewahlausschuss erst am Donnerstag, den 26. April, über die Zulassung für die Neuwahl entscheiden. Anschließend werden die Stimmzettel gedruckt, die Briefwahlunterlagen gepackt und postalisch aufgegeben. Da in der folgenden Woche mit dem 1. Mai noch ein Feiertag liegt, ist damit zu rechnen, dass die Briefwahlunterlagen nur wenige Tage vor dem Wahlsonntag im Briefkasten liegen.

Wichtig ist: Für den zweiten Wahldurchgang gibt es keine neuen Wahlbenachrichtungen. Deshalb sollte man diese nach der ersten Wahl auch nicht gleich wegwerfen, sondern das Ergebnis abwarten. Denn zum zweiten Durchgang sollte man diese Benachrichtigung wiederum mit ins Wahllokal bringen. Wählen kann man allerdings auch nur mit einem amtlichen Ausweisdokument. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Alle diejenigen, die innerhalb der vierzehn Tage zwischen erstem und zweitem Wahldurchgang das Wahlrecht erhalten (weil sie das 16. Lebensjahr erreichen oder dann mindestens drei Monate in Freiburg mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind), werden vom Wahlamt darüber informiert, dass sie wahlberechtigt sind und die Möglichkeit erhalten, einen Wahlschein zu beantragen. In diesem Fall kann nur mit dem beantragten Wahlschein gewählt werden. Das werden nach Schätzung des Wahlamts etwa 600 Personen sein.

Wahllokale in Littenweiler schadstoffbelastet

In zwei Gebäuden der Pädagogischen Hochschule (PH), in denen Wahlräume eingerichtet sind, wurden jetzt Schadstoffbelastungen festgestellt. Deshalb dürfen sich Schwangere und Stillende dort nicht aufhalten. Die Wahlräume wurden deshalb in andere Räume der PH verlegt und die Zugänge ausgeschildert. Damit ist gewährleistet, dass auch Schwangere und Stillende unbeschadet in ihrem Wahllokal wählen können. Alternativ kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 20. April, 18 Uhr beantragt werden. Mit dem Wahlschein kann in jedem beliebigen Freiburger Wahllokal oder per Briefwahl gewählt werden.

Weitere Informationen unter www.freiburg.de/wahlen