Stadt Freiburg: Zweiter Wahlgang am 6. Mai

Da keine der Personen, die sich im ersten Wahlgang für das OB-Amt beworben haben, am 22. April die absolute Mehrheit von 50 Prozent erreicht hat, wird am am Sonntag, 6. Mai, neu gewählt. Dabei reicht dann die einfache Mehrheit der Stimmen zum Wahlsieg.

 

Die Verteilung der Stimmen nach dem 1. Wahlgang. Für Martin Horn stimmten 34,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler, Dr. Dieter Salomon verzeichnete 31,3 Prozent. Monika Stein bekam 26,2 Prozent der Stimmen, während Anton Behringer mit 3,7 Prozent, Stephan Wermter mit 2,6 Prozent und Manfred Kröber mit 1,4 Prozent deutlich geringere Stimmenanteile erreicht haben. Quelle: Amt für Bürgerservice und Informationsverarbeitung

 

Da sich bei diesem zweiten Wahlgang am 6. Mai neue Kandidatinnen und Kandidat bewerben und Bewerbungen zurückgezogen werden können, wird der Gemeindewahlausschuss erst am Donnerstag, 26. April, über die Zulassung der Bewerbungen für die Neuwahl entscheiden.

Anschließend werden die Stimmzettel gedruckt, die Briefwahlunterlagen gepackt und per Post verschickt. Da in der folgenden Woche mit dem 1. Mai noch ein Feiertag liegt, ist damit zu rechnen, dass die Briefwahlunterlagen nur wenige Tage vor dem Wahlsonntag bei den Antragsstellerinnen und Antragsstellern eintreffen werden.

Wer bereits vor dem ersten Wahlgang den Briefwahlantrag  für beide Termine gestellt hatte, bekommt die Breifwahlunterlagen automatisch, für alle anderen ist ab dem 24. April der Online-Briefwahlantrag wieder freigeschaltet. Infos dazu gibt es auf www.freiburg.de/wahlen

Wichtig ist: Für den zweiten Wahldurchgang gibt es keine neuen Wahlbenachrichtigungen. Deshalb sollte man diese nach der ersten Wahl auch nicht gleich wegwerfen, sondern das Ergebnis abwarten.
Denn zum zweiten Durchgang sollte man diese Benachrichtigung wiederum mit ins Wahllokal bringen.

Wählen kann man allerdings auch ohne Benachrichtigung, nach Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes.

Eine Ausnahme gibt es: Alle diejenigen, die innerhalb der vierzehn Tage zwischen dem ersten und dem zweiten Wahldurchgang das Wahlrecht erhalten (weil sie das 16. Lebensjahr erreichen oder dann mindestens drei Monate in Freiburg mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind), werden vom Wahlamt darüber informiert, dass sie wahlberechtigt sind und einen Wahlschein beantragen können. In diesem Fall kann nur mit dem beantragten Wahlschein gewählt werden. Das betrifft nach Schätzung des Wahlamts etwa 600 Personen.

www.freiburg.de/wahlen

Quelle: https://www.freiburg.de/pb/,Lde/1241695.html