Überall dort, wo sich junge Menschen aufhalten, also an Schulen, in Jugendklubs, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereinen, Bibliotheken, Schwimmbädern oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Form mobiler Wahllokale. Aufgrund der strikten parteipolitischen und auch Wählerinitiativen Neutralität des Projektes U18 Freiburg sind Parteien und Wählerinitiativen und ihre Jugendorganisationen von der Gründung von Wahllokalen ausgeschlossen.